Die Versicherung hat die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt – was ist jetzt zu tun? Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen, damit Sie Ihre Rente schnellstmöglich erhalten.
Uns erreichen dazu unterschiedlichste Fragen und Fallbeispiele, von denen wir für Sie hier die Wichtigsten zusammengestellt haben:
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1) Warum erhalte ich keine BU-Rente, obwohl ich schon länger als sechs Monate arbeitsunfähig krankgeschrieben bin? Wie definiert sich denn die Berufsunfähigkeit? Reicht ein entsprechender Nachweis meiner Schwerbeschädigung nicht aus?
Antwort: Vorliegend reichen ärztliche Atteste, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Schwerbeschädigtennachweise sowie ärztliche Befundberichte und Gutachten von Krankentagegeldversicherern, die möglicherweise auch noch zum selben Versicherungskonzern der BU-Versicherung gehören, nicht aus, den Nachweis des Versicherungsfalls der Berufsunfähigkeit oberhalb der vereinbaren Leitungsgrenze zu führen.
Zusammengefasst ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Versicherung für den Fall, dass die versicherte Person im Berufsleben nicht mehr funktioniert. Wesentliche Kriterien sind daher die Funktions- und Leistungs- bzw. Belastungsfähigkeit. Es muss somit eine zumindest gemäß den Versicherungsbedingungen mindestens 50-prozentige berufliche Funktionsunfähigkeit vorliegen. Diese ist verwirklicht, wenn die versicherte Person mit der ihr verbliebenen Leistungsfähigkeit die beruflichen Anforderungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt bedienen kann.
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2) Obwohl die Deutsche Rentenversicherung meine Erwerbsunfähigkeit bestätigt hat, zahlt die BU-Versicherung nicht, das kann doch wohl nicht wahr sein?
Antwort:Von dem Leistungsfall in der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, die ausschließlich auf den Rückgang und dessen zeitlichen Ausmaß der arbeitstäglichen Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abzielt, unterscheidet sich die spezielle vertraglich ausgestaltete Berufsunfähigkeit mit ihrem konkreten Berufsbezug grundlegend. Entscheidungen von Leistungsträgern und Gerichten in der gesetzlichen Rentenversicherung kommt keine lndizwirkung für Entscheidungen auf dem Gebiet der speziellen privatrechtlich ausgerichteten Berufsunfähigkeitsversicherung zu.
Die Berufsunfähigkeit ist in ihren Bedingungen gemäß der vertraglichen Definition ein eigenständiger juristischer Begriff, der eine Kombination aus rechtlichen, medizinischen und auch berufsbezogenen Aspekten umfasst. Vielmehr geht es darum, wie sich gesundheitliche Beeinträchtigungen konkret auf die reale Berufsausübung auswirken.
Damit dies beurteilt werden kann, muss konkrete Arbeitsumfeld der versicherten Person dargestellt werden und aufgezeigt werden, wie es tatsächlich beschaffen ist und welche beruflichen Anforderungen an die versicherte Person konkret gestellt werden. Erst dann kann beurteilt werden, wie sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen in einer konkreten Berufsausübung der versicherten Person auswirken.
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3) Kann Ich eigentlich weiterhin BU - Rente beziehen, obwohl Ich beabsichtige, einen neuen Job anzunehmen, der nach meiner Auffassung, mit dem alten in gesunden Tagen ausgeübten Beruf nicht vergleichbar Ist?
Antwort: Auch wenn sie eine BU-Rente beziehen, können Sie in speziellen Fallkonstellationen weiterhin eine berufliche Tätigkeit in einem anderen, ihrem alten Beruf nicht „vergleichbaren" beruflichen Umfeld ausüben oder sogar unter speziellen Voraussetzungen in ihrem alten in gesunden Tagen ausgeübten Beruf weiter agieren.
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4) Ich habe Angst davor, einen Leistungsantrag bei meinem BU-Versicherer zu stellen. Man hört so viel Schlechtes. Zum Beispiel, dass man im Vorfeld bei der Antragstellung von den BU - Versicherern ausgetrickst wird. Was kann man dagegen machen? Unterstützen Sie mich bei der Antragstellung?
Antwort: Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung, da diesbezüglich häufig Fehler gemacht werden, die Ihnen später auf die Füße fallen können. Denn tatsächlich handelt es sich ja um eine sehr komplexe und schwierige Spezialmaterie, die sowohl medizinische, als auch rechtliche und auch insbesondere berufskundliche Spezialkenntnisse erfordert und stark von der Rechtssprechung geprägt ist. Aufgrund der Komplexität und der verschiedenen Themenbereiche aus Recht, Medizin und Berufskunde ist es dann häufig geboten, dass wir nochmals Kontakt mit Ihren behandelnden Ärzten, Ihrem Arbeitgeber und auch Ihrem ehemaligen beruflichen Umfeld aufnehmen müssen, damit Sie dann nachhaltige Beweismittel für die Durchsetzung Ihres versicherungsrechtlichen Leistungsfalles in den Händen halten.
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5) In welcher Art und Weise reagieren BU-Versicherer nach einer abgeschlossenen Leistungsprüfung?
Antwort: Häufig gibt es auch Fallkonstellationen, in denen der BU-Versicherer bewusst eine abschließende Entscheidung vermeidet. Er versucht dann häufig entweder mit Kulanzvereinbarungen oder allgemeinen Regulierungsvereinbarungen eine abschließende Erledigung des Versicherungsfalles durch- und umzusetzen. Gelegentlich agiert der BU-Versicherer auch mit befristeten Leistungsanerkenntnissen, die allerdings häufig gegen die vereinbarten Versicherungsbedingungen verstoßen. Grundsätzlich kann man festhalten, dass sowohl Kulanz- als auch allgemeine Regulierungsvereinbarungen überwiegend rechtsmissbräuchlich sind. Häufig sind auch die befristeten Leistungsanerkenntnisse nicht rechtswirksam, da sie den vertraglichen Regelungen widersprechen. Hierzu ist es geboten, dann schnellstmöglich zu reagieren, da auch rückwirkend noch BU-Rentenansprüche geltend gemacht werden können, wenn die Rechtsunwirksamkeit der Befristung nachgewiesen werden kann.
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