Stellen Sie sich vor, Sie wären Paketzusteller. Ein Paketzusteller arbeitet in der Regel acht Stunden täglich. Davon verbringt er etwa sieben Stunden mit der Zustellung von Paketen und ist ungefähr eine Stunde mit dem Fahrzeug unterwegs, wobei gelegentlich längere Fahrstrecken von 10 bis 15 Minuten erforderlich sind. Die Pakete wiegen durchschnittlich zwischen 10 und 20 Kilogramm und müssen den Kunden persönlich übergeben werden.
Angenommen, bei Ihnen wird ein ausgeprägter Bandscheibenvorfall diagnostiziert, der es Ihnen unmöglich macht, mittelschwere bis schwere Lasten zu tragen. Darüber hinaus können Sie nur noch 5 bis 15 Minuten am Stück mit dem Fahrzeug fahren. Konkret bedeutet dies, dass Sie trotz des Bandscheibenvorfalls weiterhin in der Lage wären, mehr als vier Stunden täglich Pakete händisch zuzustellen. Jedoch sind Sie nicht mehr in der Lage, längere Autofahrten zu bewältigen, die erforderlich sind, um die Pakete zu den Kunden zu bringen.
Auch wenn Sie also zeitlich betrachtet einen großen Teil Ihrer Tätigkeiten ausführen könnten, scheitert die Berufsausübung an einem prägenden Element Ihrer Arbeit – nämlich dem Autofahren. Da dies jedoch unerlässlich ist, um die Pakete zuzustellen, wären Sie in diesem Fall als berufsunfähig einzustufen.
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, die spezifischen Anforderungen einer Tätigkeit genau zu betrachten.